Über uns – Schlehuber Immobilien

Andreas Schlehuber, Ihr Immobilienmakler in Hannover bei SchlehuberImmobilien

Schlehuber Immobilien bietet erstklassige Unterstützung und Service im Bereich Immobilienverkauf und -vermietung in Hannover und der gesamten Region.
Wir sind auch überregional tätig.

Kunden mit hohen Ansprüchen wenden sich seit vielen Jahren an uns. Wir nutzen unsere jahrzehntelange Erfahrung im Immobiliengeschäft um Verkäufer und Käufer erfolgreich zusammenzubringen.

Bei Schlehuber Immobilien können Sie sich sicher sein, einen erfahrenen und seriösen Partner an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur fachlich bestens gerüstet ist, sondern bei dem die Menschlichkeit und Integrität an erster Stelle steht.

Unser Ziel ist, dass Sie Ihr Ziel erreichen.

Ihr Ziel ist auch unser Ziel

Engagieren Sie uns

Vom Entschluss bis zum Kaufvertrag

Vom Entschluss eine Immobilie zu verkaufen bis hin zum notariellen Kaufvertrag ist sehr viel zu beachten.

Hier ist Expertenwissen, viel Erfahrung und detaillierte Marktkenntnis notwendig, um evtl. kostspielige Fehler zu vermeiden.

Zu Bedenken sind dabei auch zeitaufwändige, kostenintensive Bemühungen und oft vergebliche Strapazen, die dabei auf Sie zukommen können.

SCHLEHUBER IMMOBILIEN bietet Ihnen die kompetente Lösung für diese Aufgabe.

Sie können entspannt anderen Dingen nachgehen, während wir Ihre Immobilie für Sie verkaufen oder vermieten.

Komplettservice aus einer Hand

Profitieren Sie von unserem hervorragendem Service-Paket.

Dazu gehören sämtliche Dienstleistungen und Aktivitäten, die zu einem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie führen.

Angefangen bei:
- der sorgfältigen Objekterfassung
- einer Marktwertereinschätzung und gemeinsamer Verkaufspreisfindung
- der Erstellung einer optimalen Vermarktungsstrategie
- der Fertigung eines attraktiven Exposés
- der Schaltung von Anzeigen
- der Koordination und Durchführung von Besichtigungen und Verhandlungen
- Erledigung sämtlichen Schriftverkehrs und weiterer Formalitäten
- sowie die Vorbereitung des Kaufvertrages und die Begleitung zur notariellen Beurkundung.

Umfangreiche Betreuung und Netzwerk

Sie haben von Anfang bis Ende nur einen Ansprechpartner, der Sie stets auf dem Laufenden hält.

Weiterhin verfügen wir über ein hervorragendes Netzwerk zu Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Immobilienfinanzierern und diversen Handwerksbetrieben, sodass wir Ihnen jederzeit empfehlend zur Seite stehen können.

Sie müssen sich um fast nichts kümmern und wir präsentieren Ihnen beste Ergebnisse.

Objekterfassung

Wir analysieren Ihr Objekt detailliert für die optimale Vermarktung.

Preisfindung

Professionelle Einschätzung des Marktwertes und gemeinsame Festlegung des Verkaufspreises.

Vermarktungsstrategie

Maßgeschneiderte Strategie für die bestmögliche Zielgruppenansprache.

Exposé

Ansprechende Präsentation Ihres Objekts online und offline.

Anzeigen

Gezielte Werbung, um potenzielle Käufer zu erreichen.

Besichtigungen & Verhandlungen

Organisation und Begleitung bei Besichtigungsterminen und Verhandlungen.

Formalitäten

Abwicklung aller notwendigen Unterlagen und bürokratischen Abläufe.

Kaufvertrag

Begleitung bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.

Ihr Ansprechpartner

Ein Ansprechpartner, der Sie stets auf dem Laufenden hält.

Netzwerk

Starkes Netzwerk aus Notaren, Anwälten, Handwerkern & mehr.

Persönlich. Kompetent. Verlässlich.

Unsere Leistungen

Verkauf Ihrer Immobilie

Bevor wir mit Verkaufsaktivitäten beginnen, sprechen wir ausführlich über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wir hören Ihnen genau zu, verstehen Sie und richten unsere Aktivitäten danach aus. Dabei nehmen wir Rücksicht auf alles, was Sie uns vorgeben und berücksichtigen stets Ihre individuelle Situation. Je nach Situation, erledigen wir bei Bedarf unter anderem folgende Tätigkeiten, um Ihre Immobilie zeitnah und erfolgreich zu verkaufen.

    • Erschließungszustand (Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Kommunikationsmedien)
    • Bemaßte Grundrisse EDV-gestützt erarbeiten
    • Höhe der valutierenden Belastungen
    • Ggf. Gespräche mit Gläubigern aus Abteilung III des Grundbuchs, wenn Verkaufspreis nicht zur Tilgung aller Belastungen ausreichend ist.
    • Aktuellen Grundbuchauszug beschaffen
    • Bei Verkauf durch eine Firma: Aktuellen Handelsregisterauszug
    • Flurkarte beschaffen
    • Teilungserklärung nebst sämtlichen Änderungen aus dem Grundbucharchiv beschaffen
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft der letzten drei Jahre zusammenstellen
    • Miet- und Nutzungsverhältnisse prüfen
    • Einsicht in die Bauakten
    • Beseitigung von Verkaufshindernissen wie z. B. Vorkaufsrecht
    • Klärung von Altrechten aus Abteilung II und III des Grundbuchs
    • Wohnungsbindung nach öffentlicher Förderung klären
    • EDV- gestützte Marktwerteinschätzung durchführen
    • Vermarktungsstrategie festlegen und Aktivitäten durchführen
    • Interessentenkreis für die Immobilie ermitteln
    • Digitale Fotos der Immobilie erstellen
    • Exposé nach Eigentümerangaben erstellen, Prüfung des Exposés gemeinsam mit dem Eigentümer
    • Vorbereitung einer Panorama- Internet Präsentation („virtueller Rundgang“)
    • Einstellung des Objektes in die Internetdatenbanken, z. B. Immobilienscout24
    • Prüfung der Anfragen
    • Besichtigungstermine abstimmen und durchführen
    • Abfindung von Nutzern und Mietern durch Verhandlungen klären
    • Ggf. Erstellung eines Verkaufsschildes
    • Verteilung des Objektes an Interessenten aus der eigenen Kartei
    • Beauftragung eines Notars mit einem ersten Entwurf, Mitteilung und Bearbeitung der Änderungswünsche
    • Abstimmung vor dem Besprechungstermin mit dem Notar
    • Abstimmung eines Beurkundungstermins
    • Gespräche mit Verkäufer zum entworfenen Kaufvertrag (Mindestsicherung des Verkäufers, wirtschaftlich vorteilhafte Regelung etc.)
    • Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigungen, zutreffende Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung
    • Mitwirkung bei der Abrechnung der Immobilie mit dem Käufer (Mieten, Mietnebenkosten, Objektnebenkosten etc.)
    • Begleitung zum Beurkundungstermin, wenn gewünscht
    • Auf Wunsch halten wir Sie jederzeit zeitnah über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden
    • Herr Schlehuber ist für eventuelle Fragen auch am Wochenende für Sie erreichbar
    • Immobilienmarketing aus einer Hand

Vermietung Ihrer Immobilie

Genau wie beim Verkauf sprechen wir zuerst ausführlich über Ihre Wünsche. Wir hören genau zu und richten unsere Aktivitäten danach aus. Wir nehmen Rücksicht auf alles, was Sie uns vorgeben und beachten stets Ihre individuelle Situation.Je nach Situation, erledigen wir bei Bedarf unter anderem folgende Tätigkeiten, um Ihre Immobilie zeitnah und erfolgreich zu vermieten.

    • Objektanalyse zur Vermietung
    • Mietpreisanalyse
    • Zielgruppenanalyse
    • Sorgfältige Objektaufnahme
    • Digitale Fotos der Immobilie erstellen
    • Exposé erstellen, Prüfung des Exposés gemeinsam mit Eigentümer
    • Einstellen des Objektes in diverse Immobilienplattformen, z. B. Immobilienscout24
    • Anfragemanagement erledigen
    • Bei Vermietung: bis zu 50–100 Anfragen per Mail und Telefon
    • Vorauswahl treffen
    • Besichtigungstermine abstimmen
    • Besichtigungstermine durchführen
    • Mieter Bonitätscheck durch Schufa und weitere Dokumente
    • Mieterauswahl
    • Vertragsverhandlung
    • Mietvertrag
    • Übergabe inkl. Protokoll
Unser Honorar bei privater Wohnraumvermietung:

2,38 Kaltmieten

Inkl. der gesetzlichen MwSt.

Die Maklerprovision ist für Sie als Auftraggeber steuerlich (Werbekosten) absetzbar.

Maklerprovision & Bestellerprinzip

Am 23. Dezember 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten.

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser regelt unter anderem die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf:

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung einen Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Diese Regelungen gelten also für Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung und Eigentumswohnungen. Auch Bauträgerverträge, bei denen ein einheitlicher Kaufvertrag über Grundstück und Bauvertrag vorliegt, sind betroffen.

Nachfolgende Immobilienarten sind von dieser Regelung nicht betroffen, sodass hier die Maklerkosten weiterhin anderweitig vereinbart werden können:

  • Grundstücke
  • Mehrfamilienhäuser / Miethäuser
  • Wohnungspakete (ab zwei Wohnungen)
  • Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen als reines Gewerbeobjekt
  • Gewerbeobjekte

Wenn Sie Schlehuber Immobilien für den Verkauf einer der nicht von der Regelung betroffenen Immobilienarten engagieren, können wir für Sie weiterhin provisionsfrei tätig werden.

Wer bezahlt den Makler bei Vermietungen?

Das Bestellerprinzip gilt nur bei Vermietungen von privatem Wohnraum.

Im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) ist am 01.06.2015 das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten.

Das bedeutet, dass bei Vermietung von Wohnimmobilien der Auftraggeber den Makler bezahlt. Bei Gewerbe bzw. gewerblich genutzten Immobilien kommt diese Regelung nicht zum Tragen.

Für alle weiteren Informationen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.

Bereit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?

Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Expertise und persönlichem Service.